Wichtige Hinweise
1. Erwerb der MitgliedschaftDer Erwerb der Mitgliedschaft ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge möglich.
2. FälligkeitMitgliedsbeiträge sind bis zur Beendigung der Jahresmitgliedschaft fällig und werden entsprechend der erteilten Einzugsberechtigung per Lastschrifteinzugsverfahren erhoben.
3. KündigungDie Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss bis spätestens 30. November schriftlich bei der Geschäftsstelle eingehen.
4. KündigungsbestätigungEine rechtsverbindliche Kündigung der Mitgliedschaft wird von der Geschäftsstelle schriftlich bestätigt.
5. Wirksamkeit der Kündigung:Die Kündigung der Mitgliedschaft wird immer zum 31. Dezember des Kalenderjahres wirksam.
6. Weiteres:Änderungen der Postanschrift und/oder der Bankverbindung
sind der Geschäftsstelle unmittelbar mitzuteilen.
Die durch das Mitglied verursachten Retourengebühren gehen zu Lasten des jeweiligen Mitglieds.
Jedes neue Mitglied soll die Eignung für die gewählte(n) Sportart(en)
durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachweisen.
Hierzu erhalten Sie von der Behindertensportgemeinschaft Mainz e.V.
zu den Anmeldeformalien einen geeigneten Sportgesundheitspass.
In diesen lassen Sie bitte die zutreffenden Informationen eintragen,
wie auch die Unterschrift und den Stempel des Arztes
Vergessen Sie bitte nicht Ihr Bild in das daführ vorgesehene Feld zu kleben.
Um Mitglied zu werden füllen Sie bitte den Antrag auf Mitgliedschaft aus.
Diesen finden Sie im folgenden im PDF Format zum ausdrucken.
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Falls Sie diesen noch nicht installiert haben, so führen Sie dies bitte vorher durch.
Download: Antrag auf Mitgliedschaft
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